Auswirkungen von Covid auf Zulassung zum Lehramt

Liebe Studierende,

wie wir erst kürzlich erfahren haben, wurde dieses Jahr Studienwilligen, die sich zum Zeitpunkt des Eignungstests mit Covid19 infiziert haben, pauschal und ausnahmslos die Zulassung zum Lehramtsstudium verwehrt. Als Interessenvertretung der Lehramtsstudierenden verurteilen wir dieses Vorgehen der Universität Wien vehement und fordern das Rektorat dbzgl. zum Handeln auf!

 

Wir von der Basisgruppe Lehramt haben seit der Einführung des „Eignungsverfahrens“ vor mittlerweile sechs Jahren konsequent auf die unverständlichen, unverhältnismäßigen und aus unserer Sicht unzumutbaren Hürden hingewiesen, mit denen Studienwillige im Bereich des Lehramt seit diesem Zeitpunkt konfrontiert sind. Ebenso lange wurde diese Kritik von Seiten der Leitung der Universität Wien ignoriert oder ohne ausreichende Begründung zurückgewiesen. Mit dem Beginn dieses Wintersemesters haben die Planbarkeitsmaßnahmen des Rektorats für stud. Humankapital im Zusammenhang mit dem „Eignungsverfahren“ aber eine neue Qualität erreicht:

 

Wie wir erst kürzlich erfahren haben, werden Studienwillige, die das Pech hatten sich kurz vor dem diesjährigen schriftlichen Eignungstest mit Covid19 zu infizieren und die sich am Tag des Tests in behördlich verordneter Quarantäne befanden vom Lehramtsstudium faktisch ausnahmslos ausgeschlossen! 

Der Grund dafür liegt in einer schlecht ausgearbeiteten Verordnung des Rektorats, in welcher aus Gründen des Pandemieschutzes nur Studierende zum Eignungstest zugelassen werden, die über einen entsprechenden G-Nachweis verfügen. Gleichzeitig wurde es aber verabsäumt das Vorgehen zu konkretisieren, wenn Studienwerber*innen ohne Eigenverschulden keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können – also wenn ein durchgeführter Covid-Test positiv ausfällt – mit der Folge, dass diesen Studienwerber*innen pauschal der Zugang zum Lehramtsstudium im entsprechenden Studienjahr verwehrt wird. 

Das Rektorat der Uni Wien argumentiert damit, dass ihnen bedauerlicherweise rechtlich die Hände gebunden wären – wobei sie sich aber zynischer Weise auf ihrer eigene(!) Rektoratsverordnung berufen, die sie jederzeit entsprechend abändern könnten, wenn der Wille dazu vorhanden wäre.

 

Wir als Basisgruppe Lehramt kritisieren dieses Vorgehen aufs Schärfste! Damit werden junge Menschen, die sich in epidemiologischer Hinsicht durch Testung (besonders) verantwortungsvoll verhalten und zur Bekämpfung der Pandemie im Allgemeinen und für die Erhaltung der Gesundheit anderer beim Eignungstest anwesender Personen im Speziellen einen wichtigen Beitrag leisten, genau dafür bestraft – indem sie ein volles Jahr nicht in ihr Wunschstudium einsteigen können.

Angehende Studierende hatten schon in den vergangenen 1,5 Jahren der Pandemie bis zur Matura genug zusätzliche Belastungen zu erdulden. Sie in dieser Situation noch ein weiteres Jahr ohne sachliche Gründe vom Studium abzuhalten ist völlig inakzeptabel! 

Gemeinsam mit dem Kollegium des Zentrums für Lehrer*innenbildung (Zentrumskonferenz) hat sich die BLA offiziell dafür ausgesprochen, dass sich das Rektorat der Uni Wien unverzüglich darum bemüht, bei künftigen Eignungsverfahren dafür zu sorgen, die Problematik im Sinne einer fairen, praxistauglichen und epidemiologisch verantwortlichen Adaptierung ihrer Verordnung zu lösen. Leider scheint die Bereitschaft dafür bis dato noch enden wollend zu sein.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir um Mithilfe bitten:

 

-Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr von Menschen wisst (Freundinnen, jüngere Verwandte o.Ä.) die in diesem Jahr nicht zum Studium zugelassen wurden, weil sie sich mit Covid19 infiziert haben. Je dichter die Informationslage von der Größe des Problems, desto größer ist der argumentative Hebel, der der stud. Interessenvertretung ggü den Leitungsorganen der Uni Wien (Senat und Rektorat) in dieser Sache zur Verfügung steht: stv.abg@oeh.univie.ac.at

 

-Schreibt uns auch an, wenn ihr unter gewissen Voraussetzungen bereit wärt, an der Lösung des Problems aktiv mitzuwirken. Sollte sich das Rektorat weiterhin uneinsichtig zeigen, überlegen wir laufend weitere Schritte, die von stud. Seite gesetzt werden könnten, um offensichtlich vermeidbares Unrecht zumindest künftig zu verhindern. 

Auch das Vizerektorat für Studium und Lehre (Vizerektorin Schnabl), der akad. Senat (Büro des Senats, Vorsitz der ÖH Uni Wien) das BMBWF (BM Faßmann, Hochschulombudsmann) und das BMSGPK (BM Mückstein, Bürgerservice) freuen sich sicher über zahlreiche konstruktive Rückmeldungen zum Thema. Vor der Wahl zu stehen, einen Covid-Cluster bei einer Massenveranstaltung zu riskieren um den eigenen Studienplatz nicht zu verlieren, ist ein kurioses Dilemma an dessen Beibehaltung hoffentlich keine beteiligte gesellschaftliche Instanz ein ernsthaftes Interesse hegt.