News zum Diplom Studium

wir haben aktuelle Informationen für euch, die wir auf Nachfrage vom Vizerektorat für Lehre erhalten haben!

# Ablauf Umstieg

Für den Umstieg müsst ihr euch bei dem SSC/SSS eures ersten Unterrichtsfachs melden. Auf den Homepages der SSCs/SSS findet ihr Umstiegsformulare, diese müsst ihr ausgefüllt an diese Stellen schicken. In dem Formular müsst ihr unter anderem auch angeben, welche Fächerkombination ihr weiterstudieren (und welche Drittfächer ihr ggf als Erweiterungsstudiengänge behalten) wollt.

Wie wir soeben erfahren haben, muss bis zum 31.05 umgestiegen werden! Danach erhaltet ihr eine Zahlungsaufforderung, in der nur der ÖH Beitrag - fristgerecht bis 5 Tage nach der Aufforderung(!) - eingezahlt werden muss. Studienbeiträge sind für ordentliche Studierende nur aus Drittstaaten einzuzahlen.

Um bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen, gibt es für fast jedes Fach eine Anerkennungsverordnung. Dafür gibt es auch ein Formular, welches ausgefüllt bei dem entsprechenden SSC/SSS abgegeben werden muss. Alle Formulare und Verordnungen werden auch übersichtlich auf der Webseite des Büro Studienpräses zugänglich sein.

Umgestiegen werden kann ab sofort jederzeit. Allerdings wurde uns geraten, dass Studierende, die noch fertig werden könnten, dies auch auf jeden Fall noch versuchen sollen. Euch entstehen keine Nachteile, wenn ihr erst am 30.4. den Antrag auf Unterstellung stellt.

Wenn bis zum 31.05 nicht umgestiegen wird, könnt ihr euch ab dem Wintersemester 2021/22  erneut für den Bachelor of Education zulassen (ausnahme PP). Die Absolvierung des Eignungstests ist in diesem Fall nicht notwendig. Natürlich bekommt ihr auch in diesem Fall eure Leistungen anerkannt, gemäß der Anerkennungsverordnungen.

Uns wurde zugesichert, dass heute oder morgen noch ein Mail an euch geht, in dem der Umstieg Schritt für Schritt beschrieben wird. Wir sind zuversichtlich, dass die Ankündigung dieses Mal hält.

 

# Achtung PP

Wenn ihr das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie studiert, ist es wichtig, dass ihr euch bereits dieses Sommersemester in den BEd (Bachelor of Education) unterstellen lasst. Im Sommersemester ist eine Fortführung des Unterrichtsfaches sowie auch der Einstieg in das Masterstudium in das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie mit einem abgeschlossen BEd problemlos möglich. 

Eine Unterstellung in den BEd im UF PP erst im Wintersemester ist nicht mehr möglich, da dann eine Unterbrechung im Studienverlauf vorliegt und es sich rein rechtlich damit um eine Wiederaufnahme handelt. Momentaner Stand der Dinge ist, dass keine Wiederaufnahmen und Neuzulassungen im Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie an der Uni Wien möglich ist!

Wenn ihr euch also nicht sicher seid, ob ihr PP weiterstudieren wollt, empfehlen wir euch dieses als Erweiterungsstudium (3. Unterrichtsfach) fortzuführen - dies ist möglich, sofern keine Unterbrechung des Studiums im UF PP erfolgt.

 

# Fragen und Antworten

- Ich besuche eine pi-Lehrveranstaltung und die Noteneintragung überschneidet sich mit dem Anerkennungsverfahren. Was soll ich tun?

Meldet euch bei den LV-Leitungen und dem jeweiligen SSC. Eure Noten werden nach dem Umstieg nachgetragen.

- Kann ich meine Diplomprüfung auch im Mai machen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Der 30.4. ist die letzte Möglichkeit, die Diplomprüfung zu machen. Die Betreuer*innen der Diplomarbeiten wissen darüber Bescheid und sind angehalten, diese schnellstmöglich zu korrigieren. Wenn euch die Beurteilung der Diplomarbeit noch fehlt, meldet euch gleich bei uns, damit wir euer Anliegen weiterleiten können!

- Was passiert, wenn meine Diplomprüfung negativ ist, aber meine Diplomarbeit bereits beurteilt ist?

Die Diplomarbeit kann im Master anerkannt werden. Das heißt, ihr verliert diese Leistung nicht. Ihr könnt umsteigen und werdet wie alle anderen Diplomstudierenden im BEd zugelassen. Zu unserem Bedauern wurde uns mitgeteilt, dass ein Umstieg direkt in den MEd im Zusammenhang mit einer - quasi pauschalen - Anerkennung aller Modulleistungen mit Ausnahme der Abschlussprüfung aus studienrechtlichen Gründen nicht möglich sein wird. Sollte es bei euch auf eine zeitlich äußerst knappe Entscheidung um den 30.4. hinaus laufen, meldet euch in jedem Fall zeitnahe bei uns!

- Ich studiere an der TU oder an einer Kunstuni. Sind die Fristen anders?

Die Fristen an den Kunstunis und an der Universität Wien sind gleich.

Die TU hat etwas andere Fristen. Wenn die Diplomarbeit an der Uni Wien geschrieben wird, gelten die Fristen der Uni Wien (Abschluss bis 30.4.). Wird die Diplomarbeit an der TU geschrieben, muss das Fach, das an der Uni Wien studiert wird, bis 30.4. abgeschlossen sein. Für das an der TU studierte Fach gelten dann die Fristen der TU.

- Gibt es auch Anerkennungsverordnungen im Master?

Nein - es wird auch künftig keine geben, da es im Diplomstudium einen großen Bereich an Wahlmöglichkeit gab. Das bedeutet aber auch, dass Anerkennungen nicht an eine Verordnung gebunden sind und somit u.U. großzügiger erfolgen könnten. Lest euch also am besten in die Curricula eurer Masterstudiengänge ein, damit keine Leistungen im Wahlmodul des BEd anerkannt werden, die ihr später im Master brauchen würdet. Da von einem 9 semestrigen Studium auf ein 12 (8+4) semestriges Studium umgestiegen wird, ist eine vollständige Anerkennung aller Studienleistungen im Diplom für den Abschluss aller LVs des Bachelor- und Masterstudiums nicht ausreichend. 

 

# Habt ihr noch Anliegen?

Wir planen nach Ostern einen Beratungstag mit verschiedenen Stellen der Universität Wien, damit wir euch bestmöglich beim Umstieg helfen können.

Wenn ihr noch weitere Anliegen habt, könnt ihr uns wie immer eine Mail schreiben. In dringenden Fällen könnt ihr uns auch zu den jeweiligen Beratungszeiten telefonisch oder über Discord erreichen. In diesem Fall ist aber - bedingt durch das wohl auch nach Ostern andauernde Home Office - eine vorherige Terminvereinbarung per Mail empfehlenswert!