Bei dem Antrag müssen alle verrechneten Tickets angehängt werden. Ohne Tickets können wir keine Refundierung vergeben. Ob wir KFZ-Kosten übernehmen können, ist noch nicht ganz sicher, aber wer KFZ-Kosten einreichen möchte, sollte dennoch das entsprechende Formular ausfüllen und wir probieren es. Wichtig ist außerdem, dass die Tickets sowie die Autofahrten jeweils innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 liegen müssen. Alle Tickets oder Fahrten davor bzw. danach können wir leider nicht refundieren.
Wenn ihr nicht vorbeikommen könnt, könnt ihr uns den Antrag auch per Post schicken. Beachtet bitte, dass die Anträge bis 14.7. 19.00 Uhr in unserem Postkasten sein müssen! Füllt die Anträge also am besten so schnell wie möglich aus.
Adresse:
Studienvertretung ABG
Porzellangasse 4, Stiege 2, Stock ZG/E1, ZG03
1090 Wien
Auf unserer Homepage findet ihr rechts eine openstreetmap, falls ihr noch nie bei uns am Zentrum gewesen seid: stv-lehrerinnenbildung.univie.ac.at/beratung/
Untenstehend sind folgende Formulare für euch:
- Antragsformular für Autofahrt: KFZ_Personenfahrt (Anmerkung: Das Kilometergeld beträgt 11 Cent pro km zzgl. 8 Cent pro km für jede*n Mitfahrende*n)
- Ausfüllhilfe für KFZ-Fahrt: Muster_KFZ_Personenfahrt alternativ gibt es auch hier Erklärungen
- Antragsformular für Zugfahrt: Ausgabenrefundierung
- Ausfüllhilfe für Zugfahrt: Muster_Ausgabenrefundierung alternativ gibt es auch hier Erklärungen
Bitte lasst in jedem Fall die Felder für "Ebene, Organ/Projektnummer" frei. Unterschreibt in dem Feld "Unterschrift Refundierungs-Empfänger_in!
Wir freuen uns über eure Anträge!