Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)

Anstelle von zukunftsweisenden Vorschlägen für einen egalitären Hochschulzugang und dem dringend notwendigen Ausbau des Stipendienwesens scheint die Regierung darauf abzuzielen, die Zukunft der österreichischen Hochschulen zum Spielball bildungspolitischer Unsinnigkeiten werden zu lassen.

Neben der ständigen Diskussion über Studiengebühren wird die Situation nach bekanntem Muster weiter verschärft und der Zugang zur Universität mehr und mehr eingeschränkt: weniger Finanzmittel bei weiterer Aushöhlung des vormals freien Zugangs zum Studium. Die 2014 eingeführten Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien und die seit 2011 bestehenden Studieneingangs- und Orientierungsphasen mit knock-out-Charakter stellen die letzten Veränderung in diesem Kontext dar. Das Aufnahmeverfahren mit schriftlichem Eignungstest führte mit seiner Einführung im Februar 2014 im darauf folgenden Wintersemester zu einer Reduzierung der Studierendenzahlen im Lehramt. Vor allem die Registrierungsfrist bis 15. Juli, sorgte für Verwirrung bei vielen Studienanfänger*innen.

Nach dem Online-Self-Assessment und dem schriftlichen Test Ende August/Anfang September erwartet zukünftige Lehramtsstudent*innen eine Zulassung nach der regulären Zulassungsfrist, mit Konsequenzen u.a. für den Kauf des Öffi-Tickets.

Mit den StEOPs wurde zusätzlich eine Möglichkeit geschaffen, um Student*innen nach der Zulassung wieder vom Studium auszuschließen. Außerdem ist davon auszugehen, dass dieses Instrument im Lichte der finanziellen Rahmenbedingungen in diversen Fächern zur Reduktion der Studierendenzahlen genutzt wird (Stichwort: knock-out-Prüfungen).

Für Studienanfänger*innen bedeutet dies konkret: Bevor im Bachelor die Studieneingangs- und Orientierungsphase nicht positiv absolviert wurde, dürfen keine anderen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen absolviert werden. In einzelnen Studien gibt es zuweilen bestimmte Ausnahmeregelungen. Diese sind mittlerweile auch durch das Universitätsgesetz legitimiert, wurden aber noch nicht flächendeckend eingeführt.

Waren die Bestimmungen im Falle einer negativ absolvierten Prüfung zunächst rigoros, konnte hier von der ÖH eine Verbesserung erkämpft werden: Statt vormals zwei sind nun insgesamt drei Prüfungsantritte möglich. Auch werden Personen, welche die StEOP einer Studienrichtung negativ abgeschlossen haben, nicht ihr Leben lang von dieser ausgeschlossen, sondern „nur“ für drei Semester, und können dann eine neue Zulassung beantragen. Im Bereich der Lehramtsstudien gestaltet sich die Situation ähnlich, allerdings mit einer zusätzlichen Problematik. Die Eingangsphase besteht hier aus einführenden Lehrveranstaltung(en) in den zwei gewählten Fachrichtungen und einer Einführungsveranstaltung der pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung. Wird eine der Fachrichtungen dreimal negativ beurteilt, kann noch auf ein anderes Fach gewechselt werden (siehe S.24), während eine dreifache negative Beurteilung der Pädagogiklehrveranstaltung einen Ausschluss (für drei Semester) von allen Lehramtsstudien im Kooperationsverbund nach sich zieht.

Daher müssen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Absolvierung der Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase im ersten Semester unbedingt Priorität eingeräumt werden muss. Alle jene, die ihr Studium fortsetzen wollen, müssen diese Prüfungen positiv abgelegt haben! Wer neben der StEOP im ersten Semester noch weitere Lehrveranstaltungen besuchen muss/möchte, um etwa auf die nötigen 30 ECTS Punkte für das Einhalten der Mindeststudienzeit zu kommen, kann nach einer positiven Absolvierung der StEOP Prüfungen im Dezember evtl. bereits im Januar, jedenfalls Anfang März Prüfungen zu weiteren Vorlesungen (VO) absolvieren. Das Besuchen von Vorlesungen parallel zur StEOP ist kein Problem. Lediglich zu deren Abschluss bzw. Prüfungsanmeldung muss die StEOP absolviert und die Note derselben im Prüfungspass eingetragen sein.