100 % Anwesenheitspflicht

Alles neu im Sommersemester 2020? Wir erklären was momentan Stand der Dinge ist.

"Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in den ABG gilt 100% Anwesenheitspflicht!" Diese Information in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen der SPL49 führt aktuell zu Unverständnis unter den Studierenden.

Wir stehen zur Klärung der Situation in Kontakt mit der Studienprogrammleitung. Wir müssen hier allerdings festhalten, dass der bisherige Usus, dass z.B. zweimal im Semester unentschuldigt gefehlt werden darf, immer von den Lehrveranstaltungsleiter*innen zu entscheiden war und auch weiterhin ist. Das ist in der Satzung der Universität Wien, Teil Studienrecht festgelegt:

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

§ 10. (1) Die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung stellt einen Prüfungsvorgang dar, der sich über die gesamte Dauer der Lehrveranstaltung erstreckt und mindestens zwei mündlich oder schriftlich zu erbringende Teilleistungen beinhaltet.

(2) Eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht darf von den Leiterinnen und Leitern der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt werden. Machen die Studierenden glaubhaft, dass sie aus einem wichtigen Grund nicht teilnehmen können, so können sie von der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung für einzelne Termine von der Anwesenheitspflicht entbunden werden.

https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/

 

Was hierbei generell einen "wichtigen Grund" darstellt, klären wir gerade mit der Studienprogrammleitung und drängen auf eine diesbezügliche Aussendung an Studierende und Lehrende.

 

Warum die Änderung jetzt?

Da spätestens 2020 die Regelungen zur "Studienplatzfinanzierung" voll greifen (§12 UG2002), müssen alle Studienprogrammleitungen u.a. die Lehrveranstaltungsabschlüsse erhöhen, um bereits gewährte Finanzierung nicht zurückzahlen zu müssen. Prüfungsaktivität heißt hier das Schlagwort, alle Studierenden sollen konsequenter studieren (§12 Abs 4) und mindestens 16 ECTS pro Studienjahr erreichen.

Darüber hinaus soll auch durch die 100%-Anwesenheit die Qualität der Lehre erhöht werden, eine Argumentation, die wir nur zum Teil nachvollziehen können. Lernen wir nicht im Lehramtsstudium, dass zu den wichtigsten Motivationsmomenten für aktive Teilnahme an Lehr-Situationen die Qualität und 'Interessantheit' der verwendeten Methoden zählen, nicht der an Schwarze Pädagogik gemahnende Zwang zur regelmäßigen Anwesenheit?

Ob sich die neue Sprachregelung im Vorlesungsverzeichnis positiv auf die Abschluss-Quoten der Lehrveranstaltungen im Sommersemester auswirkt ist abzuwarten. Wir wissen aber, gerade auch als angehende Lehrer*innen, dass es Veränderungen und deren Evaluation braucht, um das System als Ganzes zu verändern/verbessern.

 

100 % Vertretungsarbeit

Von der geplanten Veränderung wurden wir Ende Jänner informiert, allerdings nicht über die verwendete Sprachregelung. Unsere Einwände von damals bleiben:

  • Wir setzen uns für eine Liste der oben genannten wichtigen Gründe ein, damit jede* Studierende* weiß, welche Gründe entschuldigt werden.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass ein Fehlen in der ersten Einheit mit ärztlicher Bestätigung in jedem Fall akzeptiert wird.
  • Wir fordern die Veröffentlichung der Gründe für diese Änderung durch die Studienprogrammleitung mit einer Einschätzung des Nutzens.
  • Betreuungspflichtige und berufstätige Studierende dürfen keinen Nachteil beim Besuch von Lehrveranstaltungen haben, gemeinsam mit den Lehrenden muss und kann über Ersatzleistungen diskutiert werden.