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Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium Lehramt im Verbund Nord-Ost (seit 2015/16) setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Master of Education

Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium Lehramt im Verbund Nord-Ost (seit 2015/16) setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Fachlich in Frage kommend für zwei Unterrichtsfächer ist jedenfalls das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe an der Universität Wien für diese beiden Unterrichtsfächer. Das Bachelorstudium muss abgeschlossen sein. Es ist nicht möglich ein Masterstudium zu beginnen, während man noch in einem Bachelorstudium ist, welches die Voraussetzung für das gewünschte Masterstudium  ist.

Wenn du ein Bachelorstudium an einer anderen Universität studiert hast und die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, kann es sein, dass du zusätzliche Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 30 ECTS-Punkten im Rahmen des Masterstudiums absolvieren musst.

Siehe dazu auch: Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 23.6.2015, 25. Stück,

http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_138.pdf

Eine Gleichwertigkeit eines Bachelorstudiums an einer Pädagogischen Hochschule ist nach der momentan gültigen Regelung nicht gegeben.

Aufbau des Masters

Das Lehramtsstudium ist auf den vier Säulen Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen und Querschnittsaufgaben (ABG) und Schulpraxis aufgebaut.

Die insgesamt 120 ECTS-Punkte werden folgendermaßen auf diese Bereiche verteilt:

4 ECTS-Punkte der Bereiche Fachdidaktik und Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen und Querschnittsaufgaben sind jeweils für Lehrveranstaltungen zur Praxisreflexion in der Praxisphase vorgesehen. Insgesamt bietet der Master also 30 ECTS Schulpraxis. Die von den angehenden Lehrer*innen zu erreichenden 18 ECTS werden aufgeteilt auf beide Unterrichtsfächer absolviert. Da bekanntlich gewisse Fächer häufiger am Stundenplan der Schulen stehen, wird es nicht ohne weiteres möglich sein in allen Fächern gleich viele Stunden zu halten.

Module des Masters

ABG MA PM1 Pflichtmodul: Lehren und Lernen gestalten

Voraussetzungen: keine

  • VO zu Lehren und Lernen gestalten (3 ECTS, 2 Sst.)
  • VO zu Gestaltung und Reflexionsformen von Erziehung, Bildung und Unterricht (2 ECTS, 1 Sst.

Diese Vorlesung ist wahlweise aus folgenden Themenfeldern zu absolvieren:
„Aspekte von Bildungsgeschichte“, „Aspekte von Bildungssoziologie“, „Aspekte von Entwicklungspsychologie im Kontext von Schule“, „Umgang mit Medien“, „Umgang mit Diversität“

 

ABG MA PM2 Pflichtmodul: Ausbau Sozialer und Personaler Kompetenzen und Reflexion von Praxis

Voraussetzungen: keine

  • KU zu Soziale und Personale Kompetenzen (2 ECTS, 1 SSt)
  • KU zu Reflexion und Evaluation der eigenen Praxis (4 ECTS, 1 SSt)

 

ABG MA PM3 Pflichtmodul: Professionsverantwortung, Evaluation und Practitioner Research

Voraussetzungen: keine

  • SE Forschungsmethoden: Professionsverantwortung, Evaluation und Practitioner Research (5 ECTS, 2 SSt)

 

ABG MA PM4 Pflichtmodul: Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse

Voraussetzungen: keine

  • SE zu Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse (4 ECTS, 2 SSt)

 

Abschlussphase

Im Bereich der ABGs gibt es derzeit keine Möglichkeit eine Masterarbeit zu verfassen. Allerdings kann in der Arbeit ein bildungswissenschaftlicher bzw. lehramtsspezifischer Vermittlungsteil Platz finden, die Arbeit selbst bleibt aber einem der beiden Unterrichtsfächer zugeordnet. Über die Möglichkeit eigenständig im Bereich „Practitioner Research“ zu forschen und zu schreiben wird derzeit diskutiert.