offener Brief: Rückerstattung 50€ Aufnahmeverfahren

Bereits Mitte August haben wir das Rektorat um eine Stellungnahme zu der diesjährigen Erhebung der 50€ im Zuge des Aufnahmeverfahrens gebeten. Unserer Ansicht nach sollten die 50€ auf jeden Fall zurück gezahlt werden, da es in diesem Jahr aufgrund von Corona nicht notwendig war, die Prüfungsbögen drucken zu lassen, Aufsichtspersonen zu rekrutieren etc. Da das Rektorat auf unseren Brief nicht reagiert hat, veröffentlichen wir ihn nun.

Sehr geehrte Frau Schnabl,
sehr geehrter Herr Engl,
liebe Kolleg*innen,

 

wir wurden von einigen Studieninteressierten kontaktiert, welche um eine Rückzahlung der 50 Euro-Gebühr für den Eignungstest im Lehramt gebeten haben, da dieser für das Jahr 2020/21 ausfällt.

Für uns wäre es wichtig, eine Erklärung zu bekommen, wofür die 50 Euro einbehalten werden, damit wir dies an die Studierenden weitertragen können. Darüber hinaus wollen wir an dieser Stelle anregen, das Geld den künftigen Studierenden zurückzuzahlen. Uns ist bewusst, dass auch ohne die Abhaltung eines physischen Tests (verhältnismäßig geringere) Verwaltungskosten etwa für das OSA anfallen. Gleichzeitig möchten wir aber zu bedenken geben, dass viele Studieninteressierte und deren Familien aufgrund der Coronakrise finanziell unter großem Druck stehen und der Erlass der Gebühr für diese nicht nur eine schöne Geste zum Start in ihr Studium, sondern eine handfeste Hilfe zum Bestreiten ihres täglichen Lebens bedeuten würde.

 

Mit freundlichen Grüßen,
die Studienvertretung Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagenund

die Zentrumsvertretung Lehrer*innenbildung