Verlängerung des Diplom-Lehramtsstudium bis 30.11.2020

Diplomstudium durch den Senat bis 30.11.2020 verlängert. Grund: Schließung der Universität durch den Corona Virus und das nicht-stattfinden von Prüfungen.

Link zum Original: https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2019_2020/2019_2020_81.pdf

 

Der Text der Verfügung:

Mitteilung

Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 19.03.2020 - Nummer 81
Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

 

Richtlinien, Verordnungen

81 Verfügung hinsichtlich der Frist für den Abschluss des Diplomstudiums Lehramt

Präambel

Um zu einer Reduktion der weiteren Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) bestmöglich beitragen zu können, hat die Universität Wien auf Anordnung der Gesundheitsbehörde mit 11. März 2020 den Studienbetrieb auf „home-learning“ umgestellt. Prüfungen mit physischer Präsenz (schriftlich und mündlich) können überwiegend nicht abgehalten werden. Die Universität Wien hat sich zum Ziel gesetzt, dass den Studierenden trotz der besonderen Umstände möglichst keine Nachteile im Studienverlauf erwachsen sollen. Das betrifft in besonderem Maße Studierende des am 30. April 2020 auslaufenden Diplomstudiums Lehramt. § 13 Abs. 4 des „Allgemeinen Curriculums für das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich derSekundarstufe (Allgemeinbildung) an der Universität Wien“ (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der UniversitätWien vom 27.06.2014), unverändert übernommen in der „1. Änderung und Wiederverlautbarung des Allgemeinen Curriculums für das gemeinsame Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost“ (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom27.06.2016) legt fest: „Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums einem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Studienplans für Lehramtsstudien an der Universität Wien unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30. April 2020 abzuschließen.“ Im Hinblick auf die zeitliche Nähe zwischen den derzeit geltenden Maßnahmen im Anschluss an die Anordnung der Gesundheitsbehörde und dem im Curriculum festgelegten Termin 30. April 2020 trifft das Rektorat mit Zustimmung des Senats die nachstehende Verfügung:

 

Frist für den Abschluss des Diplomstudiums Lehramt

§ 1. Studierende, die zum Zeitpunkt der Kundmachung dieser Verfügung im Mitteilungsblatt zum Diplomstudium Lehramt der Universität Wien zugelassen sind, sind abweichend von der curricular festgelegten Frist unter der Voraussetzung durchgängiger Fortsetzungsmeldungen berechtigt, dieses Studium bis längstens 30. November 2020 abzuschließen.

 

In-Kraft-Treten

§ 2. Diese Verfügung tritt mit ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien in Kraft.

 

Der Rektor:Engl

Der Vorsitzende des Senats:Schwarz