Schulpraxis im Bachelor of Education

Ab dem dritten Semester ist es für Studierende des Nord-Ost-Verbunds soweit: das erste Mal steht Schüler*innenkontakt auf dem Studienplan. Im Verbund Nord-Ost beträgt der Anteil der verpflichtenden Schulpraxis im Zuge der Kooperation 25 ECTS – also rund 10% des Gesamtstudiums (240 ECTS). Hier die  schulpraktischen Module der „Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen“ im Überblick:

Das Orientierungspraktikum: ABGPM3 Unterricht inkl. Orientierungspraktikum

Die Voraussetzung für die Anmeldung zum Modul 3 ist die StEOP, empfohlen wird  zuvor noch das Modul 2 zu absolvieren. Der Titel weist bereits auf die doppelte Ausrichtung dieses Moduls hin:

In der „VO Didaktik und Unterrichtsforschung“ (3 ECTS, 1 Sst., npi) soll Grundlegendes zur Didaktik selbst (fachunabhängig) und zur Forschung (z.B. Unterrichtsbeobachtung) gelehrt werden.

Im prüfungsimmanenten Teil „PR Orientierungspraktikum“ (2 ECTS, 2 Sst., pi) sollen in mindestens einem der gewählten Unterrichtsfächer Hospitationen stattfinden. Damit sind Schulbesuche und die formalisierte Unterrichtsbeobachtung sowie Besprechungen mit den sogenannten „Mentor*innen“, also jenen Schullehrer*innen, die ihre Klasse zur Beobachtung zur Verfügung stellen, gemeint. Darüber hinaus soll sequenzhaft schulischer Unterricht erfahren werden. Das bedeutet, dass die Student*innen sowohl alleine als auch im Team einen Teil oder eine ganze Schulunterrichtsstunde planen und unterrichten. Bestätigt wird die erfolgreiche Teilnahme durch den „Praktikumspass Orientierungspraktikum“, der die einzelnen Leistungen anführt. Weiters ist eine Abschlussarbeit mit max. 15.000 Zeichen zu schreiben. Diese soll der Reflexion des Erfahrenen dienen.

Die Anmeldung erfolgt über u:space. Dafür stehen eigene 1000 Punkte zur Verfügung. Nach Möglichkeit soll ein Orientierungspraktikum gewählt werden, das zumindest für ein Fach einen Fachbezug hat. Wie für andere Lehrveranstaltungen gilt: Student*innen können mit dem Anmeldestatus „auf Warteliste“ zur ersten Einheit der Lehrveranstaltung gehen, um eventuell einen Restplatz zu bekommen.

Die Anmeldefristen zum Orientierungspraktikum unterscheiden sich von den allgemeinen Fristen zur Lehrveranstaltungsanmeldung. Weiterführende Informationen sowie die aktuellen Fristen finden sich auf der Homepage des SSC Lehrer*innenbildung:

https://ssc-lehrerinnenbildung.univie.ac.at/la-bachelor/schulpraktische-ausbildung/orientierungspraktikum/

Die Schulpraxis: ABGPM6 Schulforschung und Unterrichtspraxis

Parallel zu den schulpraktischen Modulen der Unterrichtsfächer werden von der SPL 49 in diesem Modul eine Vorlesung „Schulforschung und Unterrichtspraxis“ (2 ECTS, 2 Sst., npi) und ein Proseminar „Schul– und Unterrichtsforschung“ (2 ECTS, 2Sst., pi) sowie die Schulpraxis „Überfachliche Kompetenzen und Querschnittskompetenzen“ (2 ECTS) angeboten. Die Zuteilung zur Schulpraxis erfolgt im Proseminar, wodurch keine extra Anmeldung erforderlich ist. Deshalb erscheint die Schulpraxis nicht im VVZ, wird aber im Sammelzeugnis angeführt und mit einem +/- bewertet. Die Voraussetzung für die Anmeldung zum PS ist die Absolvierung der Module 1, 2 und 3 der ABGs.

Es werden Proseminare zu unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten, von denen eines gewählt werden soll. Im PS werden Projekte zur Schulforschung entwickelt, deren Fragestellungen von den Studierenden im Rahmen der Schulpraxis bearbeitet und beantwortet werden. Der Umfang von 2 ECTS = 50 Arbeitsstunden sollte nicht überschritten werden.
Die fachbezogene Schulpraxis

In beiden Unterrichtsfächern ist, nach Möglichkeit parallel zum Modul 6 der ABGs, die Schulpraxis zu absolvieren. Für jedes Fach wurden Modulverantwortliche eingesetzt, die fachspezifische Vorgaben machen können. Bestätigt wird die Absolvierung der Schulpraxis durch den „Praktikumspass Schulpraxis“ und die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der jeweiligen Fachdidaktiken. Hier ist auf die Voraussetzungsketten in den Studienplänen der Unterrichtsfächer Rücksicht zu nehmen!

Im Praktikumspass müssen 10 Einheiten Hospitationen, inkl. Vor- und Nachbesprechung (ca. 15 Stunden) sowie 5 Einheiten Unterrichtsarbeit, selbstständig oder im Team, bestätigt werden (ca. 9 Stunden), wobei mindestens eine Einzel-Nachbesprechung stattfinden soll.

Die Organisation und Anmeldung wird durch das StudienServiceCenter für Lehrer*innenbildung koordiniert, allerdings kann sich die Anmeldung von Fach zu Fach unterscheiden. Student*innen müssen sich zunächst im Fach zur Begleitlehrveranstaltung der Schulpraxis anmelden. Nur dann können sie sich für einen Praktikumsplatz anmelden. Auf der Homepage des SSC Lehrer*innenbildung bezieht man eine Online-Nummer, welche einen Termin für das persönliche Erscheinen für die Anmeldung repräsentiert. Die Reihenfolge der Anmeldung wird nach dem „first-come, first-serve“-Prinzip festgelegt. Je früher die Registrierung erfolgt, desto besser ist die Platzierung.

Für die Fächer Deutsch, Geschichte, Sozialkunde und politische Bildung, Psychologie und Philosophie, Spanisch und Mathematik sind jeweils eigene Anmeldeblöcke vorgesehen.

Die Anmeldung zur Schulpraxis nehmen die Institute der Fächer Chemie, darstellende Geometrie (TU), Englisch, Evangelische Religion, Geographie und Wirtschaftskunde, Katholische Religion, Musik sowie Physik selbst vor. Auch hier gibt es eigene Fristen.

An dem persönlichen Termin mitzunehmen ist das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Schulpraxis (Bachelorstudium)“. In diesem sind neben den persönlichen Daten auch das Unterrichtsfach und aus einer Ende September veröffentlichten Liste die Namen der bevorzugten Betruungslehrer*innen (Mentor*innen) einzutragen. Die Auswahl der Mentor*innen ist jedoch eingeschränkt, da diese den Begleit-LVs zugeordnet sind.

ABGPM 4: Vertiefung 1 : Voraussetzungen, Verläufe und Folgen des Unterrichts
ABGPM 7: Vertiefung 2: Inklusive Schule und Vielfalt: Möglichkeiten und Grenzen

Zu guter Letzt können in den Modulen 4 und 7 schulpraktische Anteile enthalten sein. Die Organisation derselben funktioniert direkt über die jeweilige Lehrveranstaltung. Voraussetzung für das Modul 4 sind die StEOP sowie das Modul 3, wobei zuvor die Absolvierung des Moduls 2 empfohlen wird. Für das Modul 7 sind die StEOP sowie das Modul 4 Voraussetzung.

Der Umfang der möglichen schulpraktischen Anteile ist von der Lehrveranstaltungsleitung abhängig. Voraussichtlich wird es sich aber mehr um Hospitationen als um eigenständiges Lehren handeln.