Ergänzungsprüfungen

Für manche Fächer müssen Ergänzungsprüfungen erbracht werden.

Latein
Für einige Unterrichtsfächer muss während des Studiums eine Lateinergänzungsprüfung erbracht werden. Die Zusatzprüfung entfällt für jene Studierende, die Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen haben. Hier ist die Summe aller Lateinstunden gemeint.  Dies wird durch die Schulzeugnisse nachgewiesen.
Diese Regelung gilt sowohl für Studierende im Lehramt Diplom als auch für jene des BEds.
Der Lateinnachweis (Ergänzungsprüfung oder zehn Wochenstunden in der Schule) ist für folgende Unterrichtsfächer notwendig:

  • Bosnisch / Kroatisch / Serbisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religion
  • Französisch
  • Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Katholische Religion
  • Polnisch
  • Russisch
  • Slowakisch
  • Slowenisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Ungarisch

Um das Unterrichtsfach Latein studieren zu können, muss der Lateinnachweis bereits vor dem Studium erbracht werden.
Für Studierende des Lehramt Diploms gilt die Regelung, dass die Zusatzprüfung vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung erbracht werden muss. Dies bedeutet, dass die Lateinergänzungsprüfung nicht die letzte Note im 1. Abschnitt des betroffenen Unterrichtsfaches sein darf.
Für BEd-Studierende gilt, dass die Zusatzprüfung vor der Ablegung der Bachelorprüfung erbracht werden muss. Die Lateinergänzungsprüfung darf also nicht die letzte Note im Bachelorstudium des betroffenen Unterrichtsfaches sein.
Auf dem Studienblatt, welches in u:space unter „Persönliches“ -> „Dokumente“ zu finden ist, kann eingesehen werden, ob der Lateinnachweis bereits erbracht wurde. Steht der Vermerk „Zusatzprüfung Latein ist noch abzulegen!“, so muss der Nachweis noch erbracht werden. Fehlt dieser Vermerk, muss die Prüfung nicht absolviert werden. Steht dieser Vermerk auf deinem Studienblatt, obwohl du dir sicher bist, dass du den Nachweis erbracht hast, dann melde dich bei der Studienzulassungsstelle der Universität Wien: http://studienservice-lehrwesen.univie.ac.at/kontakt
Weitere Informationen zur Prüfung und zu den entsprechenden Kursen gibt es hier:
https://ssc-philkultur.univie.ac.at/serviceleistungen/zusatz-und-ergaenzungspruefungen

Griechisch
Für das Unterrichtsfach Griechisch muss der Nachweis für Griechisch bereits vor der Zulassung erfolgen. Der Lateinnachweis muss während des Studiums erbracht werden. Wenn du in der Schule Griechisch im Ausmaß von zehn Wochenstunden hattest, gilt der Nachweis als erbracht. Dies wird durch deine Schulzeugnisse nachgewiesen.

Weitere Informationen zur Prüfung und zu den entsprechenden Kursen gibt es hier:
https://ssc-philkultur.univie.ac.at/serviceleistungen/zusatz-und-ergaenzungspruefungen

Darstellende Geometrie
Für das Unterrichtsfach Darstellende Geometrie muss ein entsprechender Nachweis vor der Zulassung erfolgen. Wenn du Darstellende Geometrie im Ausmaß von vier Wochenstunden in der Schule gehabt hast, gilt der Nachweis als erbracht. Dies wird durch deine Schulzeugnisse nachgewiesen.

Weitere Informationen können beim Stadtschulrat Wien erfragt werden: https://www.stadtschulrat.at

Körperlich-motorische Eignung
Das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sieht eine körperlich-motorische Eignungsprüfung vor der Zulassung vor. Im Rahmen der Ergänzungsprüfung muss eine medizinische Überprüfung am Österreichischen Institut für Sportmedizin (ÖISM) durchgeführt werden. Erst nach dieser Überprüfung kann man sich anmelden.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des StudienServiceCenter Sportwissenschaft: https://lehre-schmelz.univie.ac.at/ssc/zulassung-zum-studium/ergaenzungspruefung